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Wärmepumpen-Förderung: Boni, Reihenfolge und die Fristen, die Geld kosten

Bis zu 70 Prozent Zuschuss sind möglich — aber nur bei richtiger Reihenfolge. Wie sich Grundförderung, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus kombinieren und wann der Antrag gestellt sein muss.

Redaktion Bundessolar2 Min. Lesezeit
Bundessolar

Die Förderung für den Heizungstausch ist großzügig und formal streng zugleich. Wer die Reihenfolge von Angebot, Vertrag und Antrag durcheinanderbringt, verliert im ungünstigsten Fall den gesamten Zuschuss — bei einer Wärmepumpe schnell ein fünfstelliger Betrag.

Woraus sich die Förderung zusammensetzt

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert den Heizungstausch als Einzelmaßnahme über mehrere addierbare Bausteine:

  • Grundförderung: 30 Prozent für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe
  • Effizienzbonus: 5 Prozent für Geräte mit natürlichem Kältemittel oder für Erd- und Wasserwärmepumpen
  • Klimageschwindigkeitsbonus: bis zu 20 Prozent beim vorzeitigen Austausch einer alten, funktionsfähigen Heizung durch Selbstnutzende
  • Einkommensbonus: 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro

Die Summe ist auf 70 Prozent gedeckelt. Förderfähig sind beim Einfamilienhaus Kosten bis 30.000 Euro — die maximale Auszahlung liegt damit bei 21.000 Euro.

Die Reihenfolge, auf die es ankommt

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Als Beginn gilt der Abschluss des Lieferungs- oder Leistungsvertrags. In der Praxis gibt es zwei saubere Wege:

  1. Sie holen Angebote ein, stellen den Antrag und beauftragen erst nach der Zusage.
  2. Sie schließen den Vertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die ihn an die Förderzusage koppelt — und stellen den Antrag unmittelbar danach.

Beides ist zulässig. Ein Vertrag ohne solche Klausel, unterschrieben vor Antragstellung, ist der klassische Fehler.

Was Sie für den Antrag brauchen

Erforderlich sind eine Bestätigung zum Antrag, die ein eingetragener Fachbetrieb oder eine Energieeffizienz-Expertin ausstellt, sowie das Angebot mit den förderfähigen Kosten. Die Bestätigung enthält technische Mindestanforderungen — unter anderem eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 und den Nachweis, dass die Anlage über eine geeignete Regelung verfügt.

Was die Prüfung häufig aufhält

  • fehlende oder nicht plausible Heizlastberechnung
  • Angebot ohne Trennung von förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten
  • Umfeldmaßnahmen wie Heizkörpertausch oder Pufferspeicher, die im Angebot nicht ausgewiesen sind
  • fehlender Nachweis über das Alter der bestehenden Heizung beim Klimageschwindigkeitsbonus

Der hydraulische Abgleich

Er ist Fördervoraussetzung und gleichzeitig der Punkt, der über die spätere Effizienz entscheidet. Verfahren B mit raumweiser Heizlastberechnung ist aufwendiger als Verfahren A, liefert aber die Datenbasis, um die Vorlauftemperatur wirklich abzusenken. Wer die Wärmepumpe langfristig günstig betreiben will, sollte hier nicht sparen.

Angebote vergleichen lohnt doppelt

Weil sich der Zuschuss prozentual auf die förderfähigen Kosten bezieht, wirkt jeder Euro Preisunterschied nur anteilig — aber die Unterschiede zwischen Angeboten liegen bei Wärmepumpen häufig im fünfstelligen Bereich. Drei Angebote sind hier keine Formalie, sondern der wirksamste Hebel.

Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und geben Größenordnungen wieder. Förderbedingungen und gesetzliche Vorgaben ändern sich — maßgeblich ist der jeweils aktuelle Stand der zuständigen Stellen. Dieser Text ersetzt keine individuelle Beratung.

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