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Photovoltaik-Angebote richtig vergleichen: neun Positionen, auf die es ankommt

Drei Angebote, drei Endsummen — und trotzdem keine Klarheit. Diese neun Positionen machen Photovoltaik-Angebote wirklich vergleichbar, vom Modulwirkungsgrad bis zur Gerüstpauschale.

Redaktion Bundessolar2 Min. Lesezeit
Bundessolar

Wer drei Angebote für eine Photovoltaikanlage nebeneinanderlegt, sieht zuerst drei Endsummen. Die sagen für sich genommen wenig aus: Solange nicht klar ist, was jeweils enthalten ist, vergleicht man Äpfel mit Birnen. Diese neun Positionen entscheiden darüber, ob ein Angebot tatsächlich günstiger ist oder nur günstiger aussieht.

1. Modulleistung und Modulanzahl

Die Anlagengröße in Kilowatt Peak ergibt sich aus Modulanzahl mal Modulleistung. Zwei Angebote mit 10 kWp können 22 Module zu 455 Watt oder 25 Module zu 400 Watt vorsehen — mit spürbarem Unterschied bei Dachfläche, Montageaufwand und Optik. Notieren Sie beide Zahlen, nicht nur die Summe.

2. Wechselrichter: Typ, Leistung, Hersteller

Der Wechselrichter ist das Bauteil mit der kürzesten Lebenserwartung. Prüfen Sie die Nennleistung im Verhältnis zur Modulleistung: Eine leichte Unterdimensionierung von etwa zehn Prozent ist normal und wirtschaftlich, mehr kostet an Ertragsspitzen. Wichtig ist außerdem, ob ein späterer Speicher am selben Gerät anschließbar ist oder ein zweites Gerät nötig würde.

3. Montagesystem und Statik

Hier verstecken sich die größten Qualitätsunterschiede. Gefragt sind Angaben zu Dachhaken, Schienenmaterial und der zugrunde gelegten Wind- und Schneelastzone. Fehlt der statische Nachweis, fehlt die Grundlage — insbesondere in Höhenlagen und Küstennähe.

4. Gerüst, Kran, Zuwegung

Gerüstkosten sind eine eigene Position und schwanken zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro. Manche Betriebe rechnen sie separat ab, andere kalkulieren sie ein. Wer das nicht klärt, hat die Überraschung nach der Montage.

5. Elektroinstallation und Zählerschrank

Ältere Zählerschränke erfüllen die heutigen Anforderungen häufig nicht. Der Umbau ist kein Zubehör, sondern ein Kostenblock von oft 800 bis 2.500 Euro. Ein sauberes Angebot benennt entweder den Umbau oder hält ausdrücklich fest, dass der Bestand geprüft und ausreichend ist.

6. Überspannungs- und Blitzschutz

Ein Überspannungsschutz auf der Gleich- und Wechselstromseite ist Stand der Technik. Ist er nicht aufgeführt, ist er in der Regel auch nicht enthalten. Bei Gebäuden mit äußerer Blitzschutzanlage kommt der Trennungsabstand hinzu — das ist ein Planungsthema, kein Nachtrag.

7. Anmeldung, Registrierung, Inbetriebnahme

Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber, Anmeldung im Marktstammdatenregister, Inbetriebnahmeprotokoll: Diese Leistungen sollten ausdrücklich zum Lieferumfang gehören. Andernfalls landen Fristen und Formulare bei Ihnen.

8. Garantien — und wer sie gibt

Unterscheiden Sie Produktgarantie des Herstellers, Leistungsgarantie auf den Modulertrag und Gewährleistung des ausführenden Betriebs. Zwölf Jahre Produktgarantie eines Herstellers helfen wenig, wenn der Montagebetrieb nur die gesetzlichen zwei Jahre auf seine Arbeit gibt und nach fünf Jahren eine undichte Dachdurchdringung auftritt.

9. Ertragsprognose mit nachvollziehbaren Annahmen

Jede Prognose steht und fällt mit ihren Annahmen: spezifischer Ertrag am Standort, Verschattung, Degradation, angenommener Strompreis und Eigenverbrauchsanteil. Werden diese Werte nicht genannt, ist die schöne Amortisationszahl am Ende des Angebots eine Marketingzahl.

So machen Sie die Angebote vergleichbar

Legen Sie eine einfache Tabelle an: eine Zeile je Position, eine Spalte je Anbieter. Positionen, die nur ein Betrieb aufführt, sind kein Aufpreis, sondern meist der Beleg dafür, dass dort sauberer kalkuliert wurde. Fragen Sie fehlende Punkte schriftlich nach — die Antwortqualität ist selbst schon ein Auswahlkriterium.

Und ein letzter Hinweis: Der niedrigste Preis gewinnt selten. Gewinnen sollte das Angebot, das Sie nach dem Lesen vollständig verstanden haben.

Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und geben Größenordnungen wieder. Förderbedingungen und gesetzliche Vorgaben ändern sich — maßgeblich ist der jeweils aktuelle Stand der zuständigen Stellen. Dieser Text ersetzt keine individuelle Beratung.

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