Eine Photovoltaikanlage lässt sich heute fast vollständig im Browser bestellen. Postleitzahl eingeben, Dach auf dem Satellitenbild markieren, Stromverbrauch eintragen — wenige Minuten später steht ein Paketpreis auf dem Bildschirm. Das ist bequem und oft sogar transparent. Es ist aber auch ein Markt, in dem sich neben soliden Fachbetrieben reine Vermittler, Lead-Händler und gelegentlich unseriöse Anbieter tummeln. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie einen Online-Anbieter prüfen, bevor Sie einen Vertrag über mehrere tausend Euro abschließen.
Die Frage, welche Positionen in ein vollständiges Angebot gehören, behandelt unser Beitrag neun Positionen im PV-Angebot. Hier geht es um die Stufe davor: Mit wem habe ich es eigentlich zu tun?
Drei Geschäftsmodelle, die gleich aussehen
Hinter einer professionellen Website mit Konfigurator können sehr unterschiedliche Unternehmen stehen. Für Sie als Käufer macht das einen großen Unterschied:
- Der Fachbetrieb mit eigenem Online-Auftritt: Planung, Montage und Elektroanschluss kommen aus einer Hand. Der Betrieb hat einen festen Sitz, meist in Ihrer Region, und eigene Monteure.
- Der überregionale Komplettanbieter: Er verkauft zentral und lässt die Montage von eigenen Teams oder von Partnerbetrieben ausführen. Das kann gut funktionieren, wenn klar ist, wer vor Ort arbeitet und wer im Schadensfall haftet.
- Das Vergleichs- oder Vermittlungsportal: Es sammelt Ihre Daten und gibt sie an Betriebe weiter. Gegen Vermittlung ist nichts einzuwenden, solange das offen gesagt wird und Sie wissen, wer sich bei Ihnen meldet.
Problematisch wird es, wenn sich ein Vermittler wie ein Installateur präsentiert oder wenn unklar bleibt, wer am Ende Ihr Vertragspartner ist. Diese Frage sollte vor jedem anderen Detail beantwortet sein.
Die Prüfung am Bildschirm
Vieles lässt sich klären, bevor überhaupt jemand bei Ihnen klingelt. Nehmen Sie sich dafür eine halbe Stunde Zeit:
- Impressum vollständig? Firmenname mit Rechtsform, ladungsfähige Anschrift, Registergericht und Registernummer, vertretungsberechtigte Person. Ein Postfach oder nur ein Kontaktformular reicht nicht.
- Eintrag im Handelsregister: Die Angaben aus dem Impressum lassen sich im gemeinsamen Registerportal der Länder nachprüfen. Stimmen Name, Sitz und Geschäftsführung überein?
- Handwerkliche Grundlage: Wer elektrische Anlagen ans Netz anschließt, muss in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sein. Fragen Sie, welcher Betrieb den Anschluss übernimmt und in welchem Verzeichnis er geführt wird.
- Bewertungen lesen, nicht zählen: Eine Handvoll ausführlicher, konkreter Erfahrungsberichte sagt mehr als hunderte Sterne ohne Text. Achten Sie besonders darauf, wie der Anbieter auf Beschwerden antwortet.
- Referenzen in der Nähe: Seriöse Betriebe nennen auf Nachfrage Anlagen in Ihrer Gegend, die Sie sich ansehen dürfen — zumindest von der Straße aus.
Warnsignale im Verkaufsgespräch
Viele Online-Anbieter führen das eigentliche Verkaufsgespräch per Video oder Telefon. Dabei fallen einige Muster immer wieder auf:
- Zeitdruck: Ein Preis, der nur bis Freitag gilt, oder ein Kontingent, das angeblich gerade ausläuft. Komponenten werden nicht über Nacht knapp, und ein gutes Angebot hält eine Woche Bedenkzeit aus.
- Ertragsversprechen ohne Annahmen: Eine Amortisationszeit in Jahren, ohne dass Strompreis, Eigenverbrauchsquote und Ausrichtung offengelegt werden, ist eine Werbeaussage, keine Berechnung.
- Hohe Anzahlung vor dem Termin: Eine Anzahlung ist im Handwerk nicht unüblich. Ein großer Teil des Gesamtpreises, fällig bevor überhaupt jemand das Dach gesehen hat, sollte Sie aber stutzig machen.
- Kein Vor-Ort-Termin: Satellitenbilder zeigen Fläche und Ausrichtung, aber weder den Zustand der Dachziegel noch den Zählerschrank oder den Leitungsweg in den Keller. Ein verbindlicher Preis ohne Besichtigung enthält deshalb fast immer einen Vorbehalt — lesen Sie, welchen.
- Ausweichende Antworten zur Haftung: Wer haftet, wenn ein Subunternehmer das Dach beschädigt? Darauf sollte es eine klare Antwort geben, schriftlich.
Was im Online-Vertrag stehen sollte
Bei Verträgen, die ausschließlich über Website, E-Mail oder Telefon zustande kommen, haben Verbraucher in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Belehrung darüber muss Ihnen der Anbieter mitteilen. Prüfen Sie außerdem, ob der Vertrag diese Punkte regelt:
- genaue Bezeichnung von Modulen, Wechselrichter und gegebenenfalls Speicher mit Hersteller und Typ — nicht nur „Markenmodule“;
- was passiert, wenn bei der Besichtigung Mehraufwand auffällt, etwa ein neuer Zählerschrank: Wird dann ein Nachtrag angeboten, oder wird der Preis einseitig angepasst?
- ein Zahlungsplan, der sich am Baufortschritt orientiert, mit einem nennenswerten Restbetrag nach Inbetriebnahme;
- wer Netzanmeldung und Registrierung übernimmt;
- Ansprechpartner für Gewährleistung und Service nach der Montage, nicht nur für den Verkauf.
Original oder Nachbau — eine Frage, die man aus dem Alltag kennt
Das Grundprinzip kennt jeder, der schon einmal ein Fußballtrikot im Netz gekauft hat. Wer zum Beispiel ein Trikot der Löwen sucht, findet neben dem Original auch Angebote, bei denen Herkunft und Verkäufer unklar bleiben. Die sichere Wahl ist der Händler, der nachweislich offiziell verkauft — für Anhänger des TSV 1860 München ist das der Löwenfanshop, und wer dort bestellt, kauft im offiziellen Fanshop der Sechzger mit Rechnung und klarem Vertragspartner. Bei einer Solaranlage geht es um ein Vielfaches des Betrags, und die Anlage soll Jahrzehnte halten. Umso wichtiger ist dieselbe Frage: Wer verkauft mir das eigentlich, und kann ich ihn in zehn Jahren noch erreichen?
Kurz beantwortet
Ist ein Online-Angebot grundsätzlich schlechter als eines vom Betrieb vor Ort?
Nein. Viele regionale Fachbetriebe nutzen selbst Konfiguratoren und Videoberatung. Entscheidend ist nicht der Vertriebsweg, sondern ob am Ende ein greifbarer Vertragspartner mit eigener Montage oder klar benannten Partnern steht.
Muss ich den Vor-Ort-Termin bezahlen?
Das ist unterschiedlich geregelt. Manche Betriebe verrechnen eine Besichtigung, wenn kein Auftrag folgt. Klären Sie das vorher, dann gibt es keine Überraschung.
Was tun, wenn ich mich nach der Unterschrift unsicher fühle?
Lesen Sie die Widerrufsbelehrung und notieren Sie das Datum des Vertragsschlusses. Innerhalb der Frist können Sie ohne Begründung widerrufen. Bei Zweifeln hilft die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes mit einer Vertragsprüfung.
Wer mehrere seriöse Anbieter gefunden hat, kann die Angebote anschließend nebeneinanderlegen — über unseren kostenlosen Angebotsvergleich oder mit der Checkliste aus dem Vergleichsbeitrag. Die hier genannten Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung; maßgeblich sind der konkrete Vertrag und die zum Zeitpunkt des Abschlusses geltende Rechtslage.
